In einer intensiven Auseinandersetzung der jeweiligen Kindertagesstätten und der Goetheschule Buseck werden Vorstellungen diskutiert und Vereinbarungen getroffen, um ein einheitliches Fundament für die relevanten übergangsbezogenen Kriterien zu schaffen und die Verzahnung der Institutionen zu optimieren.

  • Schulspiel
  • Einschulung
  • Übergänge
  • regelmäßige Einladungen (z.B. für Aufführungen oder Schulfeste)
  • Einladungen in den Unterricht
  • regelmäßige gemeinsame Aktivitäten und Projekte (z.B. Waldtage oder Experimente)
  • Kooperationsveranstaltung im Rahmen des BEP im 2-Jahres-Rhythmus

Ziele der Zusammenarbeit

Kooperation und Verzahnung zwischen der Goetheschule Buseck und der jeweiligen Kitas der Gemeinde Buseck:

  • Regelmäßige Treffen zur Gestaltung eines kindgerechten (angenehmen) Übergangs von Kita zur Grundschule und zur Planung von gemeinsamen Ritualen und Projekten.
  • Erschaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre für die zukünftigen Erstklässler*innen um den Schulstart selbstbewusst zu bewältigen.
  • Signalisierung von Einheitlichkeit und Abstimmung zwischen den Institutionen nach außen.

Anmeldung von Schulkindern

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Die Schulanmeldung findet ca. eineinhalb Jahre vor dem Einschulungstermin in den Monaten März / April statt. Dabei werden die Sprachkenntnisse festgestellt und die Eltern im Hinblick auf möglichen Förderbedarf ihres Kindes im sprachlichen, kognitiven und sozialen Bereich beraten. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden. Vorzeitig aufgenommene Schüler*innen werden mit der Einschulung schulpflichtig.