Konzept des Ganztagsangebots der Goetheschule Buseck

Hier können Sie die wichigsten Auszüge aus unserem Konzept lesen. Das gesamte Konzept können sie per Download einsehen.

„Pakt für den Nachmittag“

  • Ganztagsbetreuung Goetheschule Buseck


Die Goetheschule Buseck wurde mit Beginn des Schuljahrs 2012/2013 in das Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen aufgenommen und war zuerst „Grundschule mit pädagogischer Mittagsbetreuung“. Im Schuljahr 2015/2016 hat die Schule den Status „„Pakt für den Nachmittag Profil1““ erhalten und hat mittlerweile den Status Grundschule mit Ganztagsangeboten Profil 2“. Hier können die Kinder an drei bzw. fünf Tagen bis 14.45 Uhr, bzw. max. bis 17.00 Uhr betreut werden.

In dieser Zeit findet das Mittagessen, die pädagogische Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Kreativangebote statt. Im Anschluss daran können die Schülerinnen und Schüler verschiedene AG-Angebote besuchen.

  • Ganztagskonzept- Pakt für den Nachmittag

Die Frühbetreuung findet von 7.30-7.45 Uhr vor der Angleitzeit in einem Betreuungsraum statt und wird von einer Lehrkraft übernommen.

Die Anmeldung zum „Pakt für den Nachmittag“ ist verbindlich und verlängert sich automatisch bis zum Ende des 4. Schuljahres. Vertragsänderungen, Neuanmeldungen oder Kündigungen sind schriftlich und fristgerecht bis 30. November bzw. 31. Mai über die Schule beim Landkreis Gießen einzureichen. Die Kosten für das Betreuungsangebot und das Mittagessen werden vom Landkreis Gießen per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Im Pakt für den Nachmittag wird das Zusammenwirken von Betreuungskindern, Betreuungskräften und Lehrkräften durch die Schulordnung der Goetheschule Buseck geregelt. Die pädagogischen Maßnahmen sowie die Ordnungsmaßnahmen gelten auch am Nachmittag und sind für alle verbindlich.

Die Teilnahme der Kinder am Ganztagsangebot ist für das angemeldete Schulhalbjahr verbindlich. Sind die Kinder aus wichtigen Gründen (z.B. Facharztbesuch, Familienfeier) verhindert, müssen sie im Vorfeld von den Eltern/Sorgeberechtigten schriftlich, per E-Mail im Schulsekretariat und bei der Betreuungskoordinatorin abgemeldet werden. Bei Krankheit müssen die Kinder bis spätestens 8.00 Uhr am entsprechenden Tag abgemeldet werden.

Stand: März 2023